Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) gelten für alle Aufträge, welche mit Augst Philipp Professional Tennis (nachfolgend APP Tennis genannt) abgeschlossen werden. Sämtliche Aufträge erfolgen ausschliesslich aufgrund und unter Geltung dieser AGB. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennt APP Tennis nicht an, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Aufgrund des besseren Leseflusses wird auf die gendergerechte Schreibweise verzichtet. Sämtliche Formulierungen zählen für beide Geschlechter.
2. Anmeldung
Anmeldungen können online über die Webseite erfolgen. Die Anmeldung ist verbindlich. Der Auftrag mit APP Tennis kommt nach Eingang der Anmeldung zustande. Somit werden auch die AGB akzeptiert.
3. Haftung
Die Kunden trainieren auf eigene Verantwortung bei APP Tennis. Für Unfälle während den Trainings wird jede Haftung ausgeschlossen. Die Versicherung ist Sache der Kunden. Es besteht keine Haftung für Personen- und Sachschäden, Diebstahl, Verlust und Beschädigung von Effekten und persönlichen Gegenständen der Kunden.
4. Angebote
Das Leistungsangebot von APP Tennis umfasst das Erteilen von Privatlektionen, Gruppenkursen (inkl. Tenniscamps, Tennisferien und Ferienkurse), Mandatstrainings mit dem Regionalverband Zürich Tennis, Fitnesstrainings und Konditionstrainings.
Die Gruppenkurse und Konditionstrainings erstrecken sich jeweils über die Sommer- (Mai bis Oktober) bzw. Wintersaison (Oktober bis April) und bestehen aus einem Unterrichtsblock von mehreren Unterrichtseinheiten. Die Gruppengrössen variieren von mindestens zwei bis maximal acht Kunden. Grössere Gruppen werden nur bei Vorlage besonderer Umstände (Feriencamps, Juniorenwochen oder vergleichbare Angebote) und nach gesonderter Vereinbarung unterrichtet.
Aus organisatorischen Gründen behält sich APP Tennis vor, Kurse zeitlich zu verschieben oder zusammenzulegen, den Durchführungsort zu ändern oder Kurse bei prozentualer Rückerstattung des Kursgeldes zu kürzen.
Bei Unterbestand eines Kurses kann es in Einzelfällen vorkommen, dass APP Tennis den Kurs unter Vorbehalt des Einverständnisses der Kunden durchführt, jedoch das Kursgeld entsprechend erhöht oder, wo es sinnvoll ist, die Anzahl der Lektionen reduziert.
5. Aufsicht bei Minderjährigen
Die Aufsichtspflicht von APP Tennis bei minderjährigen Kunden beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. APP Tennis kann vor Beginn und nach Beendigung des Trainings keine Aufsichtspflicht übernehmen. Die Eltern/Erziehungsberechtigten sind angehalten, dafür zu sorgen, dass die Aufsicht vor und nach dem Trainingsbetrieb nahtlos gewährleistet ist. Von Seiten APP Tennis wird ausserhalb des Trainings keine Haftung übernommen.
APP Tennis bittet die Eltern/Erziehungsberechtigten ausserdem, ihre Kinder zu informieren, dass der Trainingsbereich nicht verlassen werden darf und den Anweisungen der Trainer Folge zu leisten ist. APP Tennis übernimmt keine Haftung, wenn minderjährige Kunden den Trainingsbereich während des Trainings verlassen.
6. Ausschluss vom Training
APP Tennis behält sich das Recht vor, im Einzelfall Kunden aus einer Gruppe auszuschliessen, wenn diese trotz Ermahnungen den Ablauf des Trainings stören und den Anweisungen des Trainers keine Folge leisten. Eltern/Erziehungsberechtigte willigen ein, dass ihr Kind in einem solchen Fall im Trainingsbereich bleiben muss, bis es abgeholt wird. In einem solchen Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Kursgeldes.
7. Ausfall Privatlektionen
Sofern im Rahmen eines Einzeltrainings vereinbarte Trainingstermine nicht eingehalten werden können, ist APP Tennis um eine unverzügliche Meldung dankbar. Spätestens 24 Stunden vor Termin muss die Trainingsleitung Kenntnis über die Verhinderung haben. Ansonsten ist es APP Tennis aus zeitlichen Gründen nicht mehr möglich, die Trainingsstunde anderweitig zu vergeben. Entsprechend ist APP Tennis leider gezwungen, den Trainingstermin (einschliesslich allfälliger Platzgebühren) vollumfänglich zu verrechnen. Ausfallende Trainings, die rechtzeitig abgesagt werden und solche, die wegen Unbespielbarkeit des Platzes oder wegen Verhinderung der Trainingsleitung nicht durchgeführt werden können, werden an einem für alle Beteiligten passenden Termin nachgeholt.
8. Ausfall Gruppenkurse und Konditionstrainings
Im Rahmen von Gruppenkursen und Konditionstrainings besteht seitens der Kunden grundsätzlich kein Anspruch auf Nachholung der Trainingseinheit oder anteilsmässige Rückerstattung der Kurskosten von versäumten oder ausgelassenen Trainingseinheiten. Bei Unfall oder Krankheit, welche eine Trainingsabsenz mit sich bringt, sieht es wie folgt aus:
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Bei 1 bis 3 Wochen: Ausfall keine Rückvergütung
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Ab der 4. Woche: 50% Gutschrift (Vorlage Arztzeugnis und Rücksprache mit APP Tennis. Die Gutschrift kann im Folgekurs angerechnet werden.)
Sofern ein Trainer von APP Tennis durch Krankheit, Unfall, Fort- oder Weiterbildung und Urlaub nicht im Stande ist, die Trainingseinheit zu leiten, kann ein entsprechend qualifizierter Tennislehrer diese übernehmen.
Sollte es aufgrund von Regen (o.ä.) zu Abbrüchen oder Unterbrechungen der Trainingstermine kommen, entsteht kein Anspruch auf Ausgleich.
Die Kunden haben die Möglichkeit, ein nicht besuchtes Training in einer anderen Gruppe nachzuholen. Pro ausgeschriebenen Block ist dies einmal möglich.
Sollte dies aus einem Grund seitens APP Tennis nicht möglich sein (keine geeignete Gruppe etc.), besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
Wird ein ganzer Trainingsblock annulliert, gilt folgende Regel bzw. Rechnungsstellung:
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Bis 25 Tage vor dem ersten Trainingstag: CHF 80.- Bearbeitungsgebühr
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15 bis 24 Tage vor dem ersten Trainingstag: 30% der Kursgebühren
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8 bis 14 Tage vor dem ersten Trainingstag: 60% der Kursgebühren
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1 bis 7 Tage vor dem ersten Trainingstag: 90% der Kursgebühren
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Am ersten Trainingstag und danach: 100% der Kursgebühren
9. Trainingskosten und Zahlungsweise
Die aktuellen Preise für die Leistungsangebote von APP Tennis im Bereich Tennisschule sind auf der Webseite ersichtlich oder können jederzeit angefragt werden. Die Preise verstehen sich inklusive Lehrer, Platzmiete, Hilfsmittel und Testschläger.
Gruppenkurse und Konditionstrainings werden für den gesamten Unterrichtsblock (Sommer- bzw. Wintersaison) vor Beginn der Saison in Rechnung gestellt.
Das Nichtbezahlen der Kursgebühren gilt nicht als Abmeldung.
10. Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug
Die Rechnung ist innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zu bezahlen. Nach Ablauf der Zahlungsfrist belastet APP Tennis eine Mahngebühr von CHF 15.- pro Rechnung. Danach erhöhen sich die Mahngebühren.
11. Bild- und Fotomaterial
Erinnerungsfotos von Camps, Unterrichtsstunden und Kursen können von APP Tennis zu Werbezwecken verwendet werden. Die Publikationen (Webseite, Instagram, Flyer, etc.) erfolgen stets ohne Erwähnung des Kundennamens. Falls dies nicht erwünscht ist, bittet APP Tennis um schriftlichen Vermerk bei der Anmeldung.
12. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB hiervon unberührt. Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Das Gericht Hochdorf wird als ausschliesslicher Gerichtsstand vereinbart.
Die vorliegenden AGB können von APP Tennis jederzeit aktualisiert und abgeändert werden.
Honau, Oktober 2023